Allgemeine Geschäftsbedingungen von:
Bernd Karle Hard- und Softwareentwicklung
Blauenweg 6
D-79379 Müllheim
nachfolgend kurz bksoft genannt
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle derzeitigen und zukünftigen
Lieferungen und Leistungen an unseren Kunden in allen Vertragsabschnitten.
Hiervon ausgenommen sind kostenlose oder Freeware Produkte, welche dem Anwender unentgeldlich
überlassen werden. Der jeweiligen Freeware liegen erklärende Nutzungsbestimmungen bei.
(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von bksoft erfolgen aufgrund dieser AGB.
Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden erkennt bksoft nicht an.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
(3) Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in eigenständigen Verträgen vereinbart, denen diese AGB
zugrunde gelegt werden. Die Verträge bedürfen der Schriftform.
§ 2 Angebot
(1) Angebote von bksoft sind immer unverbindlich und freibleibend. Erst durch eine schriftliche Bestätigung
von bksoft, auch per EMail, gelten die Bestellungen als angenommen.
(2) bksoft behält sich technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in
Katalogen, Prospekten und schriftlichen Unterlagen sowie Konstruktions-, Modell- und Materialänderungen im
Zuge des technischen Fortschritts oder bei Veränderungen der Marktsituation vor. Aus Änderungen oder
Abweichungen kann der Kunde keine Rechte gegen bksoft herleiten.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise gelten ab dem Geschäftssitz von bksoft.
(2) Allen angegebenen Preisen wird die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültige
Umsatzsteuer hinzugerechnet, sollte nicht die Kleinunternehmer Regelung nach §1.9 Abs. 1 UStG in Kraft treten.
Sollten laufende Leistungen geschuldet sein, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Umsatzsteuersatz entscheidend.
(3) Unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist ist bksoft berechtigt, regelmäßig fällige Nutzungsgebühren
durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu erhöhen. Im Fall einer mehr als zehnprozentigen Erhöhung der
Gebühren ist der Kunde zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen berechtigt.
Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen.
(4) Fälligkeit tritt zu dem jeweils vereinbarten Fälligkeitsdatum bzw. bei Lieferung ein.
Die Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
(5) Auch entgegen anderer Bestimmungen des Kunden kann bksoft dessen Zahlungen zunächst auf
dessen älteste Schuld anrechnen. Wenn bereits Kosten oder Zinsen entstanden sind, kann bksoft die
Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
(6) Gegen eine Forderung von bksoft kann der Kunde nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die
unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. Aus anderen Vertragsverhältnissen mit bksoft
kann der Kunde in diesem Vertragsverhältnis keine Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
(7) bksoft ist berechtigt, Wechsel oder Schecks abzulehnen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln
erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- oder Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen und sofort fällig.
(8) Leistungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Kundenangaben, Kosten für Sonderleistungen oder
Kosten für nicht nachprüfbare Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauch sind vom Kunden zu
tragen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind Datenträger und sonstiges Zubehör zu den jeweiligen
Listenpreisen gesondert zu berechnen.
(9) bksoft ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
(10) Sofern nicht anders vereinbart ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig.
§ 4 Zahlungsverzug
(1) Wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt, ist bksoft, unbeschadet aller sonstigen Rechte
berechtigt, die Hard- und Software zurückzunehmen und anderweitig darüber zu verfügen.
(2) Ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts kann bksoft Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, verlangen. Anfallende Zinsen
sind sofort fällig.
(3) Gerät der Kunden mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende
Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist bksoft berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des
Auftraggebers einzustellen. Er kann die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich Wechsel und
gestundeter Beträge verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.
(4) Sobald der Annahmeverzug eintritt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung auf den Kunden über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Leistungen aus diesem Vertrag bleiben bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus diesem
Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum von bksoft. Dieser
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online
übermittelt werden und gilt ebenso für alle Begleitmaterialien. Wurden nur Nutzungsrechte an Software
eingeräumt, gilt die vorstehende Regelung für die übergebenen Datenträger entsprechend.
(2) Der Kunde kann die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
verändern, verarbeiten oder in sonstiger Weise an seine Anforderungen anpassen. Dieses Recht gilt allerdings
nur, wenn der Kunde sich nicht im Verzug befindet und die Lizenzbedingungen von bksoft nicht
entgegenstehen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware kann nicht verpfändet oder
sicherheitsübereignet werden. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bzgl. der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen tritt der
Kunde bereits jetzt zur Sicherheit in vollem Umfang an bksoft ab.
(3) Der Kunde weist auf das Eigentum von bksoft hin, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware, insbesondere durch Pfändung zugreifen. bksoft wird dann unverzüglich benachrichtigt.
Gerichtliche, außergerichtliche oder sonstige Kosten, die durch einen solchen Zugriff entstehen, werden vom
Kunden getragen. Für mögliche Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang.
(4) Verhält sich der Kunde vertragswidrig oder gerät mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann bksoft die
unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Kunden zurücknehmen oder gegebenenfalls die
Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegenüber dem Dritten verlangen.
Die Zurücknahme sowie die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch bksoft
bedeutet vorbehaltlich der Geltung anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen keinen Rücktritt vom Vertrag.
(5) Wird die gelieferte Ware durch den Kunden verarbeitet oder umgebildet, so erfolgt dies für bksoft als
Hersteller. Jedoch entsteht daraus keine Verpflichtung für bksoft. Wenn das Eigentum oder Miteigentum
von bksoft durch Verbindung erlöschen sollte, so gilt bereits mit Vertragsunterzeichnung, daß das
Eigentum oder Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache anteilig (Rechnungswert) auf bksoft
übergeht. Der Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum von bksoft für diesen Fall unentgeltlich.
(6) Hard- und Software, die für Test- und Vorführzwecke geliefert wurde, bleibt im Eigentum von bksoft. Sie
darf vom Kunden nur im Rahmen der besonderen Vereinbarung mit bksoft genutzt werden. Diese
Vereinbarung darf zeitlich begrenzt sein. Nach Ablauf des zeitlich begrenzten Nutzungsrechtes sind alle Teile
der Hard- und Software auf Kosten des Kunden unaufgefordert an bksoft zurückzugeben.
(7) Sollten von der zur Verfügung gestellten Software Kopien angefertigt worden sein, so sind diese nach Ablauf
des Nutzungsrechtes zu vernichten. Dies gilt auch, wenn für die Software vertraglich ein begrenztes
Nutzungsrecht (Leasing, Miete) eingeräumt wurde.
§ 6 Lieferungen
(1) Mit der Hingabe der Hard- und Software einschließlich der Begleitmaterialien an den Kunden ist die
Lieferung und der Gefahrenübergang erfolgt. Bei der Versendung von Hard- und Software geht die Gefahr auf
den Kunden über, wenn die Sendung an den Transportunternehmer übergeben wurde. Verzögert sich der
Versand ohne Verschulden von bksoft oder wird dieser unmöglich, so geht die Gefahr mit der Absendung
der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und
Kosten des Kunden wird eine Versicherung der Hard- und Software gegen Transportschäden abgeschlossen.
(2) Termine und Fristen, die von bksoft genannt werden, sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde. Die Liefertermine gelten nur insoweit, wie bksoft selber richtig und
rechtzeitig beliefert wird. Die Termine und Fristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch bksoft
und verlängern sich vorbehaltlich aller Rechte von bksoft um die Zeit, in der der Kunde im
Zahlungsverzug ist. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind Teillieferungen zulässig, wenn die
Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.
(3) Der Kunde hat die Pflicht, die Hard- und Software fristgerecht entgegenzunehmen.
(4) Wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß §9 nicht rechtzeitig nachkommt, so verlängert sich die
Leistungs- und Lieferfristen entsprechend. Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung und
Kündigungsandrohung weiterhin nicht nachkommen, so ist bksoft zur Kündigung des Vertrages
berechtigt. bksoft wird dann von seiner vertraglichen Leistungspflicht frei. Darüber hinaus hat bksoft
das Recht, dem Kunden alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu
stellen.
(5) Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen sind Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die bksoft die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, von bksoft nicht zu vertreten. Dazu gehören Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen,
behördliche Anordnung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, selbst wenn sie bei Lieferanten oder unter
Lieferanten von bksoft eintreten. bksoft ist dann berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung um die Dauer
der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Außerdem kann bksoft wegen
des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
(6) Erst wenn der Kunde schriftlich mit einer Nachfrist von 4 Wochen bksoft zur Leistung aufgefordert hat,
gerät dieser in Verzug. Im Falle des Verzuges kann der Kunde einen Anspruch auf Verzugsentschädigung in
Höhe von 0,5% des Auftragswertes für jede vollendete Woche des Verzugs geltend machen. Insgesamt darf die
Verzugsentschädigung jedoch höchstens bis zu 5% des Auftragswertes betragen. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest
grober Fahrlässigkeit von bksoft.
(7) Durch nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängert sich die Lieferzeit
angemessen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Nach dem Stand der Technik lassen sich Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausschließen. Die
gelieferte Hard- und Software ist frei von herstellungs- und sonstigen gebrauchsbeeinträchtigenden Mängeln.
(2) Die vertragliche Gewährleistung ist auf sechs Monate ab Übergabe bzw. ab Abnahme, soweit diese
vereinbart wurde, beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen bksoft stehen nur dem unmittelbaren
Kunden zu und sind nicht abtretbar.
(3) Wenn bksoft dem Kunden Standardsoftware Dritter überläßt, so sind die Garantie-Erklärungen Teil der
vorliegenden Vereinbarung. Der Kunde kann dann Ansprüche aus dieser Garantieerklärung auch gegenüber
dem Dritten geltend machen. Eine Gewährleistung oder Haftung, die über den Inhalt der Erklärung dieses
Dritten hinausgeht, ist ausgeschlossen.
(4) Sobald Mängel an Hard- und Software auftreten, teilt dies der Kunde bksoft unverzüglich mit einer
kurzen Beschreibung des Mängelbildes mit. Der Kunde hat die Pflicht, die geliefert Hard- und Software auf
offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und erhebliche leicht sichtbare Beschädigungen
sind innerhalb von einer Woche ab Lieferung schriftlich mitzuteilen und als Mängel zu rügen. Mängelbilder sind
so genau wie möglich schriftlich mitzuteilen.
(5) Die Mängel werden von bksoft in angemessener Frist durch Übergabe und Installation neuer
Hardwarekomponenten oder einer neuen Programmversion beseitigt. Voraussetzung ist, daß die Mängel
mitgeteilt und reproduzierbar sind. Sind mitgeteilte Mängel bei einer Überprüfung nicht feststellbar, so trägt der
Kunde die Kosten der Überprüfung. Sind die aufgetretenen Mängel auf eine fehlerhafte Bedienung oder auf
Störungen zurückzuführen, die von bksoft nicht zu vertreten hat, sind die Kosten der Überprüfung ebenfalls
vom Kunden zu tragen.
(6) Wird die Hard- oder Software durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert, erlischt die
Gewährleistung. Kann der Kunde nachweisen, daß die jeweilige Änderung oder Erweiterung den Mangel nicht
verursacht oder mitverursacht hat, so bleibt die Gewährleistung bestehen.
(7) Eine Haftung von bksoft für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Fehler und Störungen, die auf
unsachgemäße Bedienung, unübliche Betriebsbedingungen oder auf die Verwendung ungeeigneter
Betriebsmittel zurückzuführen sind, schließen einen Gewährleistungsanspruch aus.
(8) Der Kunde kann den Vertrag wandeln, wenn wiederholte Nachbesserungsversuche von bksoft erfolglos
bleiben und dem Kunden durch die Übernahme weiterer Programmversionen oder Hardwarekomponenten
unzumutbare Nachteile entstehen. Die bis zur Wandlung bezogenen Nutzungen sind bksoft vor
Rückerstattung des Erwerbspreises zu zahlen. Insoweit hat bksoft ein Zurückbehaltungsrecht.
(9) Die kaufmännischen Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden bleiben von den vorgenannten
Regelungen unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Von bksoft wird eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, Verzug, Unmöglichkeit anfängliches
Unvermögen sowie für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten
übernommen. Die Haftung ist begrenzt auf vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch für den Erfüllungsgehilfen.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden und Datenverluste.
(2) Für eine Datenrekonstruktion haftet bksoft nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und
vollständig, das heißt täglich, gesichert wurden. Die Rekonstruktion muß mit vertretbarem Aufwand möglich
sein.
(3) bksoft übernimmt kein Haftung für Ausfallzeiten, in denen das Angebot aus, von bksoft
unverschuldeten, Gründen nicht betrieben werden kann.
(4) Haftungs- und Schadensersatzansprüche beschränken sich auf den Auftragswert.
§ 9 Kundenpflichten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen über die Hard- und Software sowie die vorvertragliche und
vertragliche Korrespondenz während der gesamten Nutzungsdauer und auch nach deren Beendigung vertraulich
zu behandeln. Die Informationen sollen keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Die Mitarbeiter des Kunden
werden entsprechend verpflichtet.
(2) Die Hard- und Software wird vom Kunden vor einem unbefugten Zugriff oder Zugang Dritter geschützt. Diese
Verpflichtung gilt für den Abnehmer oder sonstige Vertragspartner des Kunden und erstreckt sich auf das
gesamte Unternehmen.
(3) Der Kunde schafft alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich
vereinbarten Leistung von bksoft erforderlich sind. Sollkonzepte, Organisationskonzepte und Vorschläge
sowie Software ist unverzüglich nach der Lieferung oder der Erstellung beim Kunden förmlich abzunehmen. Nutz
der Kunde die ihm übergebene Hard- und Software oder sind vier Wochen nach Übergabe der Hard- und
Software verstrichen, ohne daß Mängel mitgeteilt wurde, so gilt die Abnahme als erfolgt.
(4) bksoft kann jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu der überlassenen Software
verlangen, um von dem Programm eine Kopie zu erstellen. Es ist Aufgabe des Kunden, soweit keine andere
vertragliche Regelung getroffen wurde, das einer Programmentwicklung zugrundeliegende Pflichtenheft zu
erstellen. Durch Unterschrift auf dem Pflichtenheft bestätigt der Kunde, daß die Mengen- und Zeitangaben
sowie die weiteren Informationen in dem Pflichtenheft vollständig und umfassend sind.
(5) Der Kunde übernimmt die Haftung für die Verletzung dieser Vertragsverpflichtungen. Die Haftung umfaßt
auch die unberechtigte Verwendung vertragswidrig erstellter Programmkopien sowie deren mehrfache Nutzung
oder Überlassung an Dritte.
(6) Der Kunde versichert, daß die Urheberrechte und andere Rechte Dritter an übermittelten und von bksoft
zu verarbeitenden Daten beim Kunden liegen. Der Kunde berechtigt bksoft den Zugriff zum Angebot für
Dritte zu sperren, falls durch die im Internet hinterlegten Daten Ansprüche Dritte verletzt werden und/oder der
Kunde nicht zweifelsfrei als Rechtsinhaber bestimmt werden kann. Erbringt der Kunde einen Beweis für die
Unbedenklichkeit der Inhalte, wird das Angebot wieder freigeschaltet.
§ 10 Datenschutz
Werden im Rahmen der Tätigkeiten von bksoft personenbezogene Daten verarbeitet, so wird bksoft
geltendes Datenschutzrecht beachten. Darüber hinaus werden die notwendigen Sicherungsmaßnahmen
getroffen oder mit dem Kunden vereinbart, um den notwendigen Datenschutz zu gewährleisten.
§ 11 Datensicherheit
Der Kunde stellt bksoft von sämtlichen Ansprüchen hinsichtlich überlassener Daten frei. Soweit die Daten,
in gleich welcher Form, an bksoft übermittelt werden, verpflichtet sich der Kunde zur Sicherung der Daten.
Für den Fall des Datenverlustes verpflichtet sich der Kunde, die betreffenden Datenbestände unentgeltlich zu
übermitteln.
§ 12 Schutzrechte von bksoft
(1) Vorhanden Kennzeichen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von bksoft in der Hard- und
Software werden vom Kunden nicht beseitigt. Sie sind auch in erstellte Kopien der Programme aufzunehmen.
(2) bksoft ist und bleibt Inhaber aller Rechte an der Software, die dem Kunden übergeben wurde. Dies gilt
auch für Teile der Software oder aus ihr ganz oder teilweise abgeleiteter Software einschließlich der
dazugehörigen Materialien. Auch wenn der Kunde die Software im vertraglich zulässigen Rahmen ändert und
mit eigener Software oder Software eines Dritten verbindet, bleibt bksoft Inhaber aller Rechte.
Entsprechendes gilt für die erworbene Hardware.
(3) Werden von Dritten Schutzrechtsverletzungen an Programmen von bksoft behauptet, so ist bksoft
berechtigt, auf eigene Kosten die notwendigen Softwareänderungen beim Kunden durchzuführen. Der Kunde
kann daraus keine weiteren vertraglichen Rechte herleiten. Der Kunde verpflichtet sich, bksoft unverzüglich
eine schriftliche Mitteilung zu übersenden, wenn von Dritten die Verletzung von gewerblichen Schutz- und
Urheberrechten geltend gemacht wird.
(4) Die Hard- und Software darf nur zu eigenen Zwecken des Kunden eingesetzt werden, es sei denn, es ist
vertraglich etwas anderes vereinbart. Der Einsatz eines Programmes auf mehreren Rechnern ist im Vertrag
besonders zu genehmigen.
(5) Von gelieferten Programmen und Teilen des Programmes darf der Kunde Kopien zu Sicherungszwecken
erstellen. Von Begleitmaterialien dürfen Kopien nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von bksoft
erstellt werden.
(6) Gegenüber bksoft haftet der Kunde für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten
Verpflichtungen des Kunden ergeben.
§ 13 Abtretung von Rechten
(1) Nur mit vorheriger Zustimmung von bksoft kann der Kunde Rechte aus dem Vertrag an Dritte abtreten.
(2) bksoft ist berechtigt, die ihm aus dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen und zustehenden Rechte
auf Dritte zu übertragen. Er kann sämtliche Pflichten durch Dritte im Rahmen des Auftragsverhältnisses erfüllen
lassen. Der Kunde nimmt dann die erbrachte Leistung als Leistung von bksoft an.
(3) Ein Wechsel des Vertragspartners seitens bksoft ist zulässig. Wurden die Pflichten durch einen
Dritten übernommen, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses Kündigungsrecht ist
allerdings innerhalb von vier Wochen nach Bekanntwerden des Wechsels des Vertragspartners auszuüben.
Nach Ablauf dieser Frist besteht das Vertragsverhältnis mit dem Dritten fort.
§ 14 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Kunde kann nur die Kündigung oder den Rücktritt erklären, wenn seitens bksoft eine vereinbarte
und verlängerte Lieferungs- und Leistungspflicht überschritten wurde. Des weiteren muß für die Kündigung oder
den Rücktritt eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen sein.
(2) Wurde im Vertrag keine ausdrückliche Kündigungsfrist vereinbart, so gilt eine Frist zur Kündigung von drei
Monaten zum Quartalsende.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Müllheim (Sitz von bksoft).
(2) Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) gilt der Gerichtsstand Müllheim (Firmen Sitz von
bksoft) als vereinbart.
§ 16 Anwendbares Recht
(1) Der Export von Waren von bksoft in Nicht-EU-Länder bedarf der schriftlichen Einwilligung von bksoft.
(2) Es gilt das Recht sämtlicher getroffener Vertragsvereinbarungen, ergänzend das Recht des BGB.
Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes sind, soweit zulässig, abgedungen. Für die
Rechtsbeziehung zwischen Kunden und bksoft gilt ansonsten das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
§ 17 Allgemeine Vertragsbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder
Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die
Schriftform wird ausgeschlossen.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren
Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke
herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der
unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die
die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden,
hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.
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